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Kostenübernahme

Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Die Kosten hierfür sind durch die Hebammengebührenordnung geregelt:

Die Kosten für Hebammenhilfe in der Schwangerschaft (Schwangerschaftsvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Beratung) sowie in Wochenbett und Stillzeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bei Geburtsvorbereitungskursen werden für maximal vierzehn (à 60 Minuten) Kursstunden die Kosten der Frau übernommen. Die Partner*innen müssen ihren Beitrag privat bezahlen. Einige Krankenkassen übernehmen diesen Betrag bereits. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Bei Rückbildungskursen werden für maximal zehn (à 60 Minuten) Kursstunden die Kosten der Frau übernommen, wenn der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird. Fehlstunden können wir nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und müssen daher von den Kursteilnehmerinnen privat gezahlt werden. Diese Stunden können nachgeholt werden.

Die privaten Krankenkassen haben ein unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Bitte fragen Sie als Privatpatientin persönlich bei Ihrer Kasse nach und lassen Sie sich die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich bestätigen.